Mitglied werden

Die Mitglieder sind ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Ordentliches Mitglied kann jeder schaffende Maler, Bildhauer, Grafiker und Architekt werden, dessen Arbeiten einen anerkannten künstlerischen Wert erreicht haben.

 

Außerordentliche Mitglieder können sonstige Personen werden, die sich um die Pflege und Förderung der Kunst oder Kultur oder um den Verein verdient gemacht haben. Sie sind nicht berechtigt, sich an Ausstellungen zu beteiligen; im übrigen haben sie die Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder.

 

Ehrenmitglied kann jedes Vereinsmitglied oder jede sonstige Persönlichkeit werden, die sich um die Förderung der Kunst oder Kultur, oder um die Bestrebungen des Vereins hervorragende Verdienste erworben hat. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder; Vereinsbeiträge haben sie nicht zu zahlen.

 

Über die Aufnahmen und den Ausschluss von Mitgliedern, über die Ernennung von Ehrenmitgliedern, die Verpflichtung Beiträge zu zahlen, und über die Höhe dieser Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Über den Ausschluss kann zunächst der Vorstand eine Entscheidung treffen.

 

Jeder schaffende Maler, Bildhauer, Grafiker und Architekt, der sich um die Mitgliedschaft des Vereins bewirbt, ist verpflichtet, mindestens drei Originale seiner Arbeiten (Architekten Fotos von ihren ausgeführten Arbeiten) zur Begutachtung an den Vorstand einzureichen. Über die für die Aufnahme erforderliche künstlerische Befähigung entscheidet die Jury.

Fördermitgliedschaft

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Antrag auf Fördermitgliedschaft
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Um den Dialog innerhalb des Vereins zu beleben, sind Fördermitglieder, also Menschen, die sich für Kunst interessieren und sich an deren Vermittlung beteiligen wollen, herzlich willkommen!


Künstlerbund Garmisch-Partenkirchen e.V.

 

1. Vorsitzende:

Michaela Gräper

Bachanger 11

86977 Burggen

 

michi-graeper@t-online.de